General Anton Dostler war ein Offizier der deutschen Infanterie während des Zweiten Weltkriegs. Im ersten alliierten Militärgerichtsverfahren nach Kriegsende wurde er wegen Verstoßes gegen das Kriegsrecht verurteilt.
Er hatte den Befehl zur Exekution von fünfzehn gefangenen US-Soldaten gegeben, die während einer Mission hinter den feindlichen Linien festgenommen worden waren. Ihr Auftrag war es, eine strategisch wichtige Eisenbahnverbindung der deutschen Armee zu unterbrechen.
Obwohl die Soldaten in korrekter Uniform agierten und den Regeln der Haager Konvention entsprachen, wurden sie nach ihrer Gefangennahme ohne ordentliches Verfahren behandelt – ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht.
Das internationale Kriegsrecht, insbesondere die Haager Landkriegsordnung von 1907, erlaubt Maßnahmen gegen getarnte Spione und Saboteure, jedoch nicht gegen reguläre Soldaten in Uniform. Da die amerikanischen Soldaten als reguläre Kombattanten galten, hätten sie als Kriegsgefangene geschützt werden müssen.
Dostlers Entscheidung beruhte auf einem geheimen Befehl der damaligen Führung aus dem Jahr 1942, der jedoch im Widerspruch zum internationalen Recht stand
Offiziere der 135. Festungsbrigade wandten sich an General Dostler mit dem Ziel, die Umsetzung eines umstrittenen Befehls zu verzögern. Trotz dieser Einwände bestätigte Dostler in einem weiteren Telegramm seine Anordnung an Oberst Almers.
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