Erbschaft: Meine Kinder haben mir den Rücken gekehrt, kann ich sie vom Erbe ausschließen?

Der einzige gesetzlich vorgesehene Fall, in dem einem Kind seine Erbrechte entzogen werden können, ist die sogenannte  Erbunwürdigkeit . Dies ist  eine Ausnahme und betrifft nur schwerwiegende Fälle, die in Artikel 726 des Zivilgesetzbuches geregelt sind. Zum Beispiel:

  • wenn er wegen Gefährdung Ihres Lebens verurteilt wurde,
  • wenn er dich missbraucht oder misshandelt hat,
  • wenn er schwerwiegende falsche Anschuldigungen  gegen Sie erhoben hat.

Und selbst in diesen extremen Fällen erfolgt der Ausschluss nicht automatisch: Sie müssen  vor Gericht gehen ,  stichhaltige Beweise vorlegen und einen  Gerichtsbeschluss erwirken .

Sie können nicht enterben…aber Sie können umorganisieren

Zwar verhindert das Gesetz einen vollständigen Ausschluss, bietet aber dennoch gewisse  rechtliche Möglichkeiten  , die Vermögensverteilung anzupassen. Hier sind drei Hebel, die Sie beachten sollten:

  1. Spielen Sie mit dem verfügbaren Kontingent

Dies ist ein Teil des Spielraums, den das Gesetz bietet. Diesen Teil können Sie vererben, wem Sie möchten: einem anderen Kind, einem engen Freund, einem Verein oder sogar  einem fürsorglichen Nachbarn . So können Sie  bestimmte Bindungen pflegen … ohne gegen die Regeln zu verstoßen.

  1. Investition in Lebensversicherungen

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