
Erbschaft: Meine Kinder haben mir den Rücken gekehrt, kann ich sie vom Erbe ausschließen?
Der einzige gesetzlich vorgesehene Fall, in dem einem Kind seine Erbrechte entzogen werden können, ist die sogenannte Erbunwürdigkeit . Dies ist eine Ausnahme und betrifft nur schwerwiegende Fälle, die in Artikel 726 des Zivilgesetzbuches geregelt sind. Zum Beispiel:
- wenn er wegen Gefährdung Ihres Lebens verurteilt wurde,
- wenn er dich missbraucht oder misshandelt hat,
- wenn er schwerwiegende falsche Anschuldigungen gegen Sie erhoben hat.
Und selbst in diesen extremen Fällen erfolgt der Ausschluss nicht automatisch: Sie müssen vor Gericht gehen , stichhaltige Beweise vorlegen und einen Gerichtsbeschluss erwirken .
Sie können nicht enterben…aber Sie können umorganisieren
Zwar verhindert das Gesetz einen vollständigen Ausschluss, bietet aber dennoch gewisse rechtliche Möglichkeiten , die Vermögensverteilung anzupassen. Hier sind drei Hebel, die Sie beachten sollten:
-
Spielen Sie mit dem verfügbaren Kontingent
Dies ist ein Teil des Spielraums, den das Gesetz bietet. Diesen Teil können Sie vererben, wem Sie möchten: einem anderen Kind, einem engen Freund, einem Verein oder sogar einem fürsorglichen Nachbarn . So können Sie bestimmte Bindungen pflegen … ohne gegen die Regeln zu verstoßen.
-
Investition in Lebensversicherungen
Fortsetzung auf der nächsten Seite