Gesichter des Bösen: Die weiblichen Wächterinnen der nationalsozialistischen Konzentrationslager, 1939–1945

Im darauffolgenden Jahr begannen die Nazis, Frauen als Aufseherinnen einzuziehen, da es an männlichen Wachleuten mangelte. In diesen Lagern bedeutet die deutsche Berufsbezeichnung „Aufseherin“ (weiblich) „Aufseherin“ oder „Aufseherin“.

Die weiblichen Wärterinnen gehörten in der Regel der Unter- bis Mittelschicht an und verfügten über keine einschlägige Berufserfahrung; ihr beruflicher Hintergrund war unterschiedlich: Eine Quelle erwähnt ehemalige Oberschwestern, Friseurinnen, Straßenbahnschaffnerinnen, Opernsängerinnen oder pensionierte Lehrerinnen.

Freiwillige wurden über Anzeigen in deutschen Zeitungen angeworben, in denen Frauen aufgefordert wurden, ihre Liebe zum Reich zu zeigen und dem SS-Gefolge (einer Unterstützungs- und Serviceorganisation der Schutzstaffel (SS) für Frauen) beizutreten. Einige wurden zusätzlich aufgrund von Angaben in ihren SS-Akten eingezogen.

Die Aufnahme in den Bund Deutscher Mädel als Jugendliche diente für viele Frauen der Indoktrination. Bei einer der Nachkriegsanhörungen behauptete Oberaufseherin Herta Haase-Breitmann-Schmidt, die leitende weibliche Aufseherin, dass ihre weiblichen Aufseherinnen keine vollwertigen SS-Frauen seien.

Infolgedessen war vor einigen Gerichten umstritten, ob die in den Lagern eingesetzten SS-Helferinnen offizielle Mitglieder der SS waren, was zu widersprüchlichen Gerichtsentscheidungen führte. Viele von ihnen gehörten der Waffen-SS und dem SS-Helferinnenkorps an.

Häftlinge in Sachsenhausen zum Appell angetreten, 1941.

In vielen Lagern soll es Beziehungen zwischen SS-Männern und Aufseherinnen gegeben haben, und Heinrich Himmler hatte den SS-Männern befohlen, die Aufseherinnen als Gleichgestellte und Kameradinnen zu betrachten.

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