1️⃣ Vorbereitung:
Den Backofen auf 175°C (Ober-/Unterhitze) vorheizen. Butterschmalz in einem Bräter im Ofen aufheizen.
2️⃣ Schwarte einritzen:
Mit einem scharfen Messer die Schwarte des Schweinebratens rautenförmig bis zur Fettschicht einschneiden. (Falls gewünscht, kann der Metzger dies übernehmen.)
3️⃣ Würzen:
Das Fleisch von allen Seiten mit Salz, Pfeffer, Paprikapulver und Kümmel einreiben. Den Braten mit der Schwarte nach oben in den Bräter legen und in den Ofen schieben.
4️⃣ Gemüse vorbereiten:
Das vorbereitete Gemüse um den Braten herum verteilen, etwa 10 Minuten nach Beginn der Bratzeit.
5️⃣ Bier angießen:
Langsam dunkles Bier in den Bräter gießen, bis die Flüssigkeit etwa 1,5 cm hoch steht.
6️⃣ Bratenzeit:
Den Braten für 1 ½ Stunden schmoren lassen. Dabei regelmäßig Bier nachgießen, sodass der Braten stets leicht von Flüssigkeit umgeben ist. Für eine besonders knusprige Kruste diese zwischendurch mit kaltem Wasser bestreichen.
7️⃣ Knusprige Schwarte:
Kurz vor Ende der Garzeit das Gemüse und die Flüssigkeit aus dem Bräter nehmen. Den Ofen auf 200°C Oberhitze (Grillfunktion) schalten und die Schwarte grillen, bis sie goldbraun und knusprig ist. Achtung: Die Kruste darf nicht verbrennen!
8️⃣ Biersoße zubereiten:
Die Flüssigkeit und das Gemüse in einem Topf auf dem Herd einkochen lassen. Optional durch ein Sieb streichen, um eine glatte Soße zu erhalten, oder direkt mit den Gemüsestücken servieren.
Tipps für ein perfektes Ergebnis
- Schwarte richtig knusprig: Kaltes Wasser und die Grillfunktion am Ende sorgen für die perfekte Kruste. Achten Sie dabei immer auf den Braten, um Verbrennen zu vermeiden.
- Biersorte: Verwenden Sie dunkles Bier für eine kräftige und malzige Note. Alternativ eignet sich auch ein würziges Helles.
- Gewürze: Kümmel ist typisch bayerisch, aber wer mag, kann zusätzlich Knoblauch oder Majoran für mehr Aroma hinzufügen.
- Fleischqualität: Achten Sie auf gutes Schweinefleisch vom Metzger Ihres Vertrauens – die Qualität macht den Unterschied.
Serviervorschläge
Ein echter Schweinebraten kommt nicht ohne die klassischen bayerischen Beilagen aus:
siehe Fortsetzung auf der nächsten Seite