2. Berechnung der Altersbezüge

Angela Merkel hat aufgrund ihrer langjährigen Karriere im Bundestag und ihrer Amtszeit als Kanzlerin Anspruch auf eine beachtliche Rente. Laut Paragraf 20 des Abgeordnetengesetzes stehen ihr nach ihrer Amtszeit 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung als Altersbezüge zu.
Dabei ist zu beachten, dass ihre verschiedenen Versorgungsansprüche miteinander verrechnet werden, was die Höhe ihrer Rente zusätzlich begünstigt. Die gesetzliche Regelung sorgt dafür, dass Altkanzler wie Merkel eine Rente erhalten, die in etwa der Bezahlung eines gutverdienenden Bankdirektors entspricht.
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